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   OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 2 Ss (OWi) 219/96 - (OWi) 75/96 III   

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https://dejure.org/1996,2776
OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 2 Ss (OWi) 219/96 - (OWi) 75/96 III (https://dejure.org/1996,2776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.08.1996 - 2 Ss (OWi) 219/96 - (OWi) 75/96 III (https://dejure.org/1996,2776)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. August 1996 - 2 Ss (OWi) 219/96 - (OWi) 75/96 III (https://dejure.org/1996,2776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung eines Fahrverbots und einer Geldbuße; Vorwurf der fahrlässigen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, der fahrlässigen Nichtbeachtung des Rotlichts einer Verkehrssignalanlage und des Nichtvorweisens eines Schaublatts; Zulässigkeit einer Verwertung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 269 (Ls.)
  • NStZ-RR 1996, 376
  • NZV 1996, 503
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 30.03.2005 - 4 Ss OWi 173/05

    Vorsätzlicher Geschwindigkeitsverstoß bei deutlichem Überschreiten allgemein

    Auch aus diesem Grunde ist das Urteil daher aufzuheben (OLG Hamm VRS 56, S. 362 und OLG Düsseldorf NZV 96, S. 503).".
  • OLG Rostock, 01.04.2005 - 2 Ss OWi 389/04

    Fahrlässige Mißachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage oder fahrlässige

    Von besonderer Bedeutung ist vielmehr, ob die Einzelverstöße räumlich und insbesondere zeitlich eng aufeinander folgen (vgl. etwa BayObLG JR 2002, 523 f.; BayObLGSt 1995, 91, 93 f.; OLG Düsseldorf NZV 1996, 503, 504 f.; OLG Köln NZV 1989, 401; OLG Stuttgart NZV 1997, 243 f., jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.09.1997 - 5 Ss OWi 236/97
    Bei mehreren, in engerem zeitlichen Zusammenhang stehenden Geschwindigkeitsübertretungen besteht regelmäßig die Problematik, ob die einzelnen Verstöße jeweils neue Taten im prozessualen Sinne begründen und darüber hinaus im Falle der Bejahung nur eine Tat in diesem Sinne, ob unter dem Gesichtspunkt der natürlichen Handlungseinheit eine Verknüpfung zu nur einer einzigen materiell-rechtlichen Tat vorliegt (vgl. BayObLG VM 1997, 43; OLG Stuttgart, NZV 1997, 243 ; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 503 ; Senatsbeschluß vom 4. Juli 1993, 5 Ss (OWi) 53/93 - (OWi) 34/93 = NZV 1994, 42 = VRS 86, 148 = VM 1994, 23).

    Hinsichtlich der Verwertung der Diagrammscheibe ist zu beachten, daß im Bußgeldverfahren grundsätzlich nur die zulässigen Erhebungsmethoden der Verlesung und/oder der Inaugenscheinnahme zur Anwendung kommen (vgl. Senatsbeschluß vom 13. August 1996 in NZV 1996, 503 ).

  • BayObLG, 26.10.2001 - 2 ObOWi 407/01

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehrfachen Verkehrsverstößen während

    Dabei ist von besonderer Bedeutung, ob die Einzelverstöße räumlich und insbesondere zeitlich eng aufeinander folgen (BayObLGSt 1995, 91/93; OLG Düsseldorf NZV 1996, 503/504; OLG Köln NZV 1989, 401; OLG Stuttgart NZV 1997, 243), wobei ein zeitlicher Zwischenraum von etwa 30 bis 35 Minuten bereits als bedenklich erachtet wurde, um noch von einer Tat ausgehen zu können (OLG Köln NZV 1994, 292).
  • OLG Düsseldorf, 07.02.2001 - 2a Ss OWi 284/00

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen

    In derartigen Fällen einer "Aneinanderreihung" gleichartiger Verkehrsverstöße beginnt nach allgemeiner Ansicht mit jedem Fahrtbeginn nach einem nicht verkehrsbedingten Stillstand des Fahrzeugs eine neue Tat im prozessualen Sinne, denn unter Berücksichtigung normaler Verhältnisse im Straßenverkehr stellt das Abstellen des Fahrzeugs eine Zäsur dar, die einen zuvor als historische Einheit zu betrachtenden Verkehrsvorgang beendet (OLG Düsseldorf, NZV 94, 118f., NZV 96, 503, 504f. und VRS 90, 296, 299; BayObLG NZV 97, 282 und 489, 490; OLG Köln NZV 94, 292).
  • BayObLG, 16.01.1997 - 1 ObOWi 801/96

    Verfahrensrechtlicher Tatbegriff bei mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen -

    Jedoch ist eine neue Tat im verfahrensrechtlichen Sinne regelmäßig erst dann gegeben, wenn das Fahrzeug nicht nur verkehrsbedingt zum Stillstand gekommen ist und die Fahrt danach wieder fortgesetzt wird (vgl. OLG Düsseldorf VRS 90, 296, 299; NZV 1994, 118, 119; NZV 1996, 503 ; OLG Köln NZV 1994, 292 ).
  • OLG Jena, 12.07.1999 - 1 Ss 71/99

    Kontinuierliches Zuschnellfahren als eine Tat im materiell-rechtlichen Sinne ;

    Der Bewertung des um 9.01 Uhr begangenen Verkehrsverstoßes als selbständige Tat im verfahrensrechtlichen Sinne stehen auch der von der Verteidigung in Bezug genommene Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16.01.1997 (NZV 1997, 282) sowie die weiteren Entscheidungen des BayObLG vom 25.02.1997 (NZV 1997, 484) und des OLG Düsseldorf vom 03.11.1993 (NZV 1994, 118), vom 15.09.1994 (VRS 90, 296) und vom 13.08.1996 (NZV 1996, 503) nicht entgegen.
  • OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96

    Nachweis einer Geschwindigkeitsübertretung durch eine sichergestellte

    Es entspricht vielmehr einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung (vgl. Senat NZV 94, 292 = VRS 88, 366; Beschlüsse vom 23.04.1996 - Ss 53/96 (B) und vom 05.11.1996 - Ss 568/96 (Z); OLG Hamm NZV 92, 159 = VRS 82, 235; ZfS 94, 187; OLG Düsseldorf VRS 87, 51 = VM 94, 43; NZV 96, 503 = NStZ-RR 96, 376; siehe dazu auch Mühlhaus/Janiszewski, a.a.O., § 3 Rn. 76 b), daß die sichergestellte Diagrammscheibe eines nach Artikel 3 I VO (EWG) Nr. 3821/85 vom 20.12.1985 mit einem Kontrollgerät ausgerüsteten Fahrzeugs auch daraufhin ausgewertet werden darf, ob der Fahrer gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung verstoßen hat.
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